Profil
Beratung
Meine Mandanten schätzen neben der individuellen Beratung und Betreuung nicht zuletzt mein Bestreben, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden und Probleme bevorzugt in Zeit, Kraft und Kosten sparender Vorgehensweise zu lösen, die Dynamik der Vorgehensweise hierbei den Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen.
Berechtigungen
Aufgrund meiner 1999 erhaltenen Zulassung zur Anwaltschaft bin ich befugt, Sie bundesweit bei allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten zu vertreten. Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auch auf alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie die Verwaltungs- mit Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
Arbeitsgebiete
Meiner fundierten Ausbildung, meinem breiten Wissen und meinen Interessen entsprechend liegen die Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Zivil- und Arbeitsrecht sowie im Straßenverkehrsrecht mit Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Das Zivilrecht, unter dem im Allgemeinen zunÃchst die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstanden werden, umfasst insbesondere das bürgerliche Schuld- und Schadensrecht, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht mit Mietrecht, weiter das Familien- und Erbrecht. Zum Zivilrecht zählen auch diverse Nebengesetze und das Arbeitsrecht. |